Lernplan
Klasse E
Übersicht zum Amateurfunklehrgang von DJ4UF
Sie haben auf der Startseite (Home) meines Amateurfunk-Lehrgangs gelesen, dass es bisher zwei Zeugnisklassen (Klasse E für Einsteiger und Klasse A) gibt. Die Prüfung zum Amateurfunkzeugnis besteht aus drei Fachbereichen: Technik, Betriebstechnik, Gesetzeskunde (Vorschriften). Die Prüfung für Betriebstechnik und Vorschriften ist für beide Zeugnisklassen gleich. Hat man zum Beispiel das Amateurfunkzeugnis Klasse E erreicht, braucht man für Klasse A nur noch die Zusatzprüfung "Technik Klasse A" zu machen. Deshalb sind der Online-Lehrgang sowie auch die Begleitbücher entsprechend aufgebaut.
Sie haben Interesse am Amateurfunk und
möchten zunächst das Amateurfunkzeugnis der Klasse E
erwerben? Dann arbeiten Sie Lektion für Lektion dieses
Lehrgangs durch. Lassen Sie nicht nach und bleiben Sie dran, auch wenn
es Ihnen eventuell nach der Hälfte des Lehrgangs schwer
fällt, allein zu Hause zu arbeiten. Leichter ist es, wenn man
sich einem Lehrgang des Deutschen Amateur-Radio-Clubs (DARC)
anschließen kann oder wenigstens in einer Gemeinschaft mit
mehreren Teilnehmern lernt. Dann trifft man sich einmal in der Woche,
um die anderen zu fragen, ob sie das eine oder andere verstanden haben
oder um sich gegenseitig Landeskenner abzufragen und so weiter.
Wenn Sie schon vor der Prüfung mit einem OM (old man = schon
länger lizenzierter Funkamateur) Kontakt aufnehmen, kann
dieser Ihnen vielleicht noch ein paar Tipps geben, spätestens,
wenn Sie sich ein Funkgerät bauen oder kaufen wollen. Hier auf
der Homepage gibt es eine Liste von Ansprechpartnern aus ganz
Deutschland. Vielleicht ist einer aus Ihrer Region dabei? Wenn nicht,
schreiben Sie mir. Ich suche Ihnen jemanden aus der Liste der
Funkamateure mit Ausbildungsrufzeichen und schreibe Ihnen die Adresse.
Sehr gut funktioniert auch der DARC-Fernlehrgang. Dieser ist für Mitglieder kostenlos. Für 66 € im Jahr (Jugendliche bis 25 Jahre 24 €) können Sie Mitglied werden. Sie bekommen dann per E-Mail immer einen so genannten Lernbrief, arbeiten die entsprechenden Seiten im Begleitbuch durch, senden die Lösungen der Aufgaben (Prüfungsaufgaben) ein und bekommen den nächsten Lernbrief wiederum per E-Mail zugeschickt.
Wenn Sie aber gut ohne jegliche Hilfe
allein lernen können, arbeiten Sie gut mit meinem
Online-Lehrgang. Wichtig ist auf jeden Fall, wenn Sie einmal angefangen
haben, "am Ball" zu bleiben und möglichst jeden zweiten Tag
etwas am Lehrgang zu tun. Bei längeren Pausen vergisst man zu
schnell wieder und man verliert dann die Lust.
Tipp: Beginnen Sie nicht
sofort mit Klasse A sondern erst mit Klasse E,
denn das Wissen von Klasse E wird für den Aufbaulehrgang zur
Klasse A vorausgesetzt. Vielleicht gehen Sie auch nach dem folgenden
Lernplan vor
Eckart K. W. Moltrecht, DJ4UF
Lernplan - Vorschlag von DJ4UF
| Std | Technik | Betriebstechnik | Gesetzeskunde |
|---|---|---|---|
| 1 | Vorwort: Was ist Amateurfunk? |
Lektion 7: Der Funkverkehr, evtl. Vorführung | Lektion
10: Zu den Radio Regulations "RR" |
| 2 | Lektion
9: Die Wellenausbreitung |
Lektion 1: Internationales Buchstabieralphabet | Fortsetzung Lektion 10: RR – Artikel 25 u.a. |
| 3 | Lektion
(1 und) 2: Spannung, Strom |
Lektion
2: Der Q-Schlüssel |
|
| 4 | Lektion 3: Ohmsches Gesetz, Leistung, Arbeit | Lektion
3: Rufzeichen Landeskenner Europa |
|
| 5 | Lektion
4: Der Widerstand |
weiter Lektion 3: Außereuropäische Landeskenner | Lektion
11: T/R 61 HAREC |
| 6 | Lektion
5: Kondensator |
Lektion 4: Betriebliche Abkürzungen | |
| 7 | Lektion
6: Spule, Transformator |
Lektion 5: IARU-Bandpläne | Lektion
12: Amateurfunkgesetz |
| 8 | Lektion
7: Schwingkreis, Filter |
Aus Lektion
6: IARU-Bakensystem |
|
| 9 | Lektion 8: Elektromagnetisches Feld | Lektion
6: Abwicklung Funkverkehr auf KW |
Aus Lektion
13: AFuV und DV-AFuG |
| 10 | Lektion 10: Dezibel, Dämpfung, Kabel | Lektion 7: VHF-/UHF-Funkverkehr (DX) | |
| 11 | Lektion
11: Antennentechnik |
Aus Lektion 13: Besondere Amateurfunkstellen | |
| 12 | Experimente mit Antennen, Zwischentest | Aus Lektion
7: Relaisfunkverkehr |
|
| 13 | Lektion
12: Halbleiter, Diode |
Aus Lektion
13: Frequenz- nutzungsplan |
|
| 14 | Lektion
13: Transistor, Verstärker |
Aus Lektion
8: Packet Radio |
|
| 15 | Lektion 14: Modulation und Demodulation | Lektion
14: TKG |
|
| 16 | Lektion 15: Sender- und Empfängertechnik | Lektion 8: Andere Digitale Betriebsarten | Lektion
15: EMV, EMVU |
| 17 | Lektion
16: Betriebsarten |
||
| 18 | Vorführung von Amateurfunk Betriebsarten | Lektion 9: RST-System, QSL-Karte, Logbuch | Lektion 16: Gesetz über Funkanlagen |
| 19 | Lektion 17: Messtechnik: SWR-Messung | ||
| 20 | Lektion 18: EMV und Sicherheit |
Aus Lektion 9: Bedienung des Transceivers | Lektion
17: AFu damals und heute |
| Prüfungstests,
alle drei Teile in Echtzeit! -> HP Junghard Bippes, DF1IAV Prüfungstraining |
|||
| Morsen lernen! Warum? | |||
DARC-Fernlehrgang
Beim Internet-Online-Lehrgang kann ich keine persönliche Betreuung durchführen. Möchten Sie einen persönlichen Betreuer haben, sollten Sie am (für DARC-Mitglieder) kostenlosen E-Mail-Fernlehrgang teilnehmen. Eine Mitgliedschaft ist schon für 66 € bzw. für 25 Euro pro Jahr für Jugendliche und Studenten zu haben. Ein Einstieg in in den DARC-Fernlehrgang ist jederzeit möglich.
Eckart Moltrecht, DJ4UF
Aus einer Verfügung der Bundesnetzagentur:
Prüfung zum Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses
aus BNetzA Vfg 4/2007
1. Prüfungsinhalte und
Prüfungsanforderungen bei der fachlichen Prüfung
für Funkamateure
Die fachliche Prüfung für Funkamateure ist eine
schriftliche Prüfung zum Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses.
Die Prüfung besteht aus den Prüfungsteilen
„Technische Kenntnisse“, „Betriebliche
Kenntnisse“
und „Kenntnisse von Vorschriften“. Für den
Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses müssen die drei
vorgenannten Prüfungsteile erfolgreich abgelegt werden. Die
Prüfungsinhalte und –anforderungen richten
sich nach § 4 Abs. 1 und 2 der AFuV, der CEPT1-Empfehlung T/R
61-02, dem ERC2-Report 32 sowie
nach weitergehenden Anforderungen, die sich unter anderem aus dem
Amateurfunkgesetz (AFuG) und
der Amateurfunkverordnung (AFuV) ergeben. Der Umfang ist begrenzt auf
Themen, die für Tests und
Experimente mit einer Amateurfunkstelle und deren Betrieb für
Funkamateure relevant sein können.
Eine deutsche Übersetzung der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 ist als Anlage 2 zu Vfg. Nr. 11/2005 im Amtsblatt der Regulierungsbehörde Nr. 7 vom 20. April 2005, S. 548 veröffentlicht. Eine deutsche Übersetzung des ERC- Reports 32 ist als Anlage 2 zu Vfg. Nr. 93/2005 im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 24 vom 21. Dezember 2005, S 1937 veröffentlicht. Die vorgenannten Verfügungen sowie weitere Informationen zum Amateurfunkdienst sind im Internet unter http://www.bundesnetzagentur.de/enid/amateurfunk zu finden.
Im Prüfungsteil „Technische Kenntnisse“ der Klasse A richten sich die Prüfungsinhalte und Prüfungsanforderungen im Wesentlichen nach den technikbezogenen Inhalten und Anforderungen der Anlage 6 der CEPT-Empfehlung T/R 61-02.
Im Prüfungsteil „Technische
Kenntnisse“ der Klasse E richten sich die
Prüfungsinhalte und
-anforderungen im Wesentlichen nach den technikbezogenen Inhalten und
Anforderungen von Anhang 2
des ERC Reports 32.
In den Prüfungsteilen „Betriebliche
Kenntnisse“ und „Kenntnisse von
Vorschriften“ werden ab dem
1. Februar 2007 bei den Klassen A und E
gleiche Kenntnisse verlangt. Dabei richten sich die
Prüfungsinhalte
und -anforderungen im Wesentlichen nach den diesbezüglichen
Inhalten und Anforderungen der
Anlage 6 der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und des Anhangs 2 des ERC
Reports 32.
Die Prüfungsinhalte und -anforderungen werden
von der Bundesnetzagentur in den folgenden Fragenkatalogen
weiter konkretisiert:
a) Prüfungsfragen in den Prüfungsteilen
„Betriebliche Kenntnisse“ und „Kenntnisse
von Vorschriften“
bei Prüfungen zum Erwerb von Amateurfunkzeugnissen der Klassen
A und E,
b) Prüfungsfragen im Prüfungsteil
„Technische Kenntnisse“ bei Prüfungen zum
Erwerb von Amateurfunkzeugnissen
der Klasse E,
c) Prüfungsfragen im Prüfungsteil
„Technische Kenntnisse“ bei Prüfungen zum
Erwerb von Amateurfunkzeugnissen
der Klasse A.
Die vorgenannten Prüfungen werden als schriftliche Prüfungen mit Multiple-Choice-Fragebögen durchgeführt. Die Anzahl der Fragen, die Bearbeitungszeiten, die Voraussetzungen für die mündliche Nachprüfung und die weiteren Einzelheiten zur Durchführung von Amateurfunkprüfungen sind veröffentlicht in der durch Vfg Nr. 3/2007 (Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 2 vom 24. Januar 2007) geänderten Vfg Nr. 81/2005 (Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 21/2005 vom 2. November 2005).
2. Zusatzprüfung Klasse E nach A
Die Zusatzprüfung Klasse E nach A ist eine Prüfung im
Prüfungsteil „Technische Kenntnisse“ der
Klasse
A mit gleichen Inhalten, Anforderungen, Fragebögen und
gleichen sonstigen Bedingungen.
Voraussetzung für die Teilnahme an einer
Zusatzprüfung Klasse E nach A ist neben dem entsprechenden
Antrag und der Entrichtung der erforderlichen Gebühr ein
Amateurfunkzeugnis der Klasse 3 oder E
beziehungsweise eine von der Bundesnetzagentur als entsprechend
anerkannte ausländische Prüfungsbescheinigung
oder Genehmigung.
Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse 3 oder E, die dafür eine Prüfung bei der Bundesnetzagentur oder der Reg TP abgelegt haben, können bei erfolgreichem Ablegen der Zusatzprüfung Klasse E nach A ein HAREC (harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung) erhalten. Inhaber einer von der Bundesnetzagentur oder der Reg TP als entsprechend Klasse 3 oder E anerkannten ausländischen Prüfungsbescheinigung oder Genehmigung erhalten bei erfolgreichem Ablegen der Zusatzprüfung Klasse E nach A eine Prüfungsbescheinigung über die abgelegte Zusatzprüfung, die nur nationale Geltung hat. Mit der betreffenden Bescheinigung kann in Deutschland eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A beantragt werden.
*1 CEPT ist die Europäische Konferenz der
Verwaltungen für Post und Telekommunikation.
*2 ERC ist der Europäische Ausschuss für
Funkangelegenheiten der CEPT. Hierbei handelt es sich um die
Vorgängerorganisation des ECC (Ausschuss für
Elektronische Kommunikation der CEPT).








