Amateurfunk-Lehrgang von DJ4UF     Hinweise für Lehrgangsleiter und Teilnehmer

Hinweise für  Teilnehmer
von Eckart Moltrecht, DJ4UF

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Hinweise für Lehrgangsteilnehmer

Sie haben Interesse am Amateurfunk und möchten zunächst das Amateurfunkzeugnis der Klasse E erwerben? Dann arbeiten Sie Lektion für Lektion dieses Lehrgangs durch. Lassen Sie nicht nach und bleiben Sie dran, auch wenn es Ihnen eventuell nach der Hälfte des Lehrgangs schwer fällt, allein zu Hause zu arbeiten. Leichter ist es, wenn man sich einem Lehrgang des Deutschen Amateur-Radio-Clubs (DARC) anschließen kann oder wenigstens in einer Gemeinschaft mit mehreren Teilnehmern lernt. Dann trifft man sich einmal in der Woche, um die anderen zu fragen, ob sie das eine oder andere verstanden haben oder um sich gegenseitig Landeskenner abzufragen und so weiter.

Wenn Sie schon vor der Prüfung mit einem OM (old man = schon länger lizenzierter Funkamateur) Kontakt aufnehmen, kann dieser Ihnen vielleicht noch ein paar Tipps geben, spätestens, wenn Sie sich ein Funkgerät bauen oder kaufen wollen. Hier auf der Homepage gibt es eine Liste von Ansprechpartnern aus ganz Deutschland. Vielleicht ist einer aus Ihrer Region dabei? Wenn nicht, schreiben Sie mir. Ich suche Ihnen jemanden aus der Liste der Funkamateure mit Ausbildungsrufzeichen und schreibe Ihnen die Adresse.

Schauen Sie gelegentlich auch auf diese Lehrgangs-Homepage www.dj4uf.de, auf der es eine Menge Zusatzinformationen nicht nur zu diesem Lehrgang sondern zum Amateurfunk im Allgemeinen gibt.

Vielleicht gehen Sie auch nach dem folgenden Lehrplan vor oder verwenden die "Lernbriefe" mit echten Prüfungsfragen. Wichtig ist auf jeden Fall, wenn Sie einmal angefangen haben, "am Ball" zu bleiben und möglichst jeden zweiten Tag etwas am Lehrgang zu tun. Bei längeren Pausen vergisst man zu schnell wieder und man verliert dann die Lust.

Tipp: Beginnen Sie nicht sofort mit Klasse A sondern erst mit Klasse E, denn das Wissen von Klasse E wird für den Aufbaulehrgang zur Klasse A vorausgesetzt.

Eckart K. W. Moltrecht, DJ4UF

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 Lehrplan-Vorschlag für Klasse E

Std Technik Betriebstechnik Gesetzeskunde
1

Vorwort:
Was ist Amateurfunk?

Lektion 7: Der Funkverkehr, evtl. Vorführung

Lektion 10: Etwas zu den Radio Regulations RR

2

Lektion 9:
Die Wellenausbreitung

Lektion 1: Internationales Buchstabieralphabet

Fortsetzung Lektion 10:
RR – Artikel 25 u.a.

3

Lektion 2: Spannung, Strom
Lektion 1: Bei Bedarf

Lektion 2:
Der Q-Schlüssel

4

Lektion 3: Ohmsches Gesetz, Leistung, Arbeit

Lektion 3: Rufzeichen
Landeskenner Europa

5

Lektion 4:
Der Widerstand

weiter Lektion 3: Außer-europäische Landeskenner

Lektion 11: T/R 61
HAREC

6

Lektion 5:
Kondensator

Lektion 4: Betriebliche Abkürzungen

7

Lektion 6:
Spule, Transformator

Lektion 5: IARU-Bandpläne

Lektion 12:
Amateurfunkgesetz

8

Lektion 7:
Schwingkreis, Filter

Aus Lektion 6:
IARU-Bakensystem

9 Lektion 8: Elektromagnetisches Feld

Lektion 6: Abwicklung
Funkverkehr auf KW

Aus Lektion 13:
AFuV und DV-AFuG
10

Lektion 10: Dezibel, Dämpfung, Kabel

Lektion 7: VHF-/UHF-Funkverkehr (DX)

11

Lektion 11:
Antennentechnik

Aus Lektion 13: Besondere Amateurfunkstellen
12

Experimente mit Antennen, Zwischentest

Aus Lektion 7:
Relaisfunkverkehr

13

Lektion 12:
Halbleiter, Diode

Aus Lektion 13:
Frequenznutzungsplan
14

Lektion 13:
Transistor, Verstärker

Aus Lektion 8:
Packet Radio

15

Lektion 14: Modulation und Demodulation

Lektion 14: TKG

16

Lektion 15: Sender- und Empfängertechnik

Lektion 8: Andere Digitale Betriebsarten

Lektion 15: EMV, EMVU

17

Lektion 16:
Betriebsarten

18

Vorführung von Amateurfunk in versch. Betriebsarten

Lektion 9: RST-System, QSL-Karte, Logbuch

Lektion 16: Gesetz über Funkanlagen

19

Lektion 17: Messtechnik
Praxis: SWR-Messung

20 Lektion 18:
EMV und Sicherheit
Aus Lektion 9: Bedienung des Transceivers Lektion 17:
AFu damals und heute
Prüfungstests,  alle drei Teile in Echtzeit! -> HP Junghard Bippes, DF1IAV Prüfungstraining
Morsen lernen! Warum?

 

Aus einer Verfügung der Bundesnetzagentur:

Prüfung zum Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses (aus BNetzA Vfg 4/2007)

1. Prüfungsinhalte und –anforderungen bei der fachlichen Prüfung für Funkamateure
Die fachliche Prüfung für Funkamateure ist eine schriftliche Prüfung zum Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses.
Die Prüfung besteht aus den Prüfungsteilen „Technische Kenntnisse“, „Betriebliche Kenntnisse“ und „Kenntnisse von Vorschriften“. Für den Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses müssen die drei vorgenannten Prüfungsteile erfolgreich abgelegt werden. Die Prüfungsinhalte und –anforderungen richten sich nach § 4 Abs. 1 und 2 der AFuV, der CEPT1-Empfehlung T/R 61-02, dem ERC2-Report 32 sowie nach weitergehenden Anforderungen, die sich unter anderem aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) ergeben. Der Umfang ist begrenzt auf Themen, die für Tests und Experimente mit einer Amateurfunkstelle und deren Betrieb für Funkamateure relevant sein können.

Eine deutsche Übersetzung der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 ist als Anlage 2 zu Vfg. Nr. 11/2005 im Amtsblatt der Regulierungsbehörde Nr. 7 vom 20. April 2005, S. 548 veröffentlicht. Eine deutsche Übersetzung des ERC- Reports 32 ist als Anlage 2 zu Vfg. Nr. 93/2005 im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 24 vom 21. Dezember 2005, S 1937 veröffentlicht. Die vorgenannten Verfügungen sowie weitere Informationen zum Amateurfunkdienst sind im Internet unter http://www.bundesnetzagentur.de/enid/amateurfunk zu finden.

Im Prüfungsteil „Technische Kenntnisse“ der Klasse A richten sich die Prüfungsinhalte und
-anforderungen im Wesentlichen nach den technikbezogenen Inhalten und Anforderungen der Anlage 6 der CEPT-Empfehlung T/R 61-02.

Im Prüfungsteil „Technische Kenntnisse“ der Klasse E richten sich die Prüfungsinhalte und -anforderungen im Wesentlichen nach den technikbezogenen Inhalten und Anforderungen von Anhang 2
des ERC Reports 32.

In den Prüfungsteilen „Betriebliche Kenntnisse“ und „Kenntnisse von Vorschriften“ werden ab dem 1. Februar 2007 bei den Klassen A und E gleiche Kenntnisse verlangt. Dabei richten sich die Prüfungsinhalte
und -anforderungen im Wesentlichen nach den diesbezüglichen Inhalten und Anforderungen der
Anlage 6 der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und des Anhangs 2 des ERC Reports 32.

Die Prüfungsinhalte und -anforderungen werden von der Bundesnetzagentur in den folgenden Fragenkatalogen weiter konkretisiert:
a) Prüfungsfragen in den Prüfungsteilen „Betriebliche Kenntnisse“ und „Kenntnisse von Vorschriften“ bei Prüfungen zum Erwerb von Amateurfunkzeugnissen der Klassen A und E,
b) Prüfungsfragen im Prüfungsteil „Technische Kenntnisse“ bei Prüfungen zum Erwerb von Amateurfunkzeugnissen der Klasse E,
c) Prüfungsfragen im Prüfungsteil „Technische Kenntnisse“ bei Prüfungen zum Erwerb von Amateurfunkzeugnissen
der Klasse A.

Die vorgenannten Prüfungen werden als schriftliche Prüfungen mit Multiple-Choice-Fragebögen durchgeführt. Die Anzahl der Fragen, die Bearbeitungszeiten, die Voraussetzungen für die mündliche Nachprüfung und die weiteren Einzelheiten zur Durchführung von Amateurfunkprüfungen sind veröffentlicht in der durch Vfg Nr. 3/2007 (Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 2 vom 24. Januar 2007) geänderten Vfg Nr. 81/2005 (Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 21/2005 vom 2. November 2005).

2. Zusatzprüfung Klasse E nach A
Die Zusatzprüfung Klasse E nach A ist eine Prüfung im Prüfungsteil „Technische Kenntnisse“ der Klasse A mit gleichen Inhalten, Anforderungen, Fragebögen und gleichen sonstigen Bedingungen. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Zusatzprüfung Klasse E nach A ist neben dem entsprechenden Antrag und der Entrichtung der erforderlichen Gebühr ein Amateurfunkzeugnis der Klasse 3 oder E beziehungsweise eine von der Bundesnetzagentur als entsprechend anerkannte ausländische Prüfungsbescheinigung oder Genehmigung.

Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse 3 oder E, die dafür eine Prüfung bei der Bundesnetzagentur oder der Reg TP abgelegt haben, können bei erfolgreichem Ablegen der Zusatzprüfung Klasse E nach A ein HAREC (harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung) erhalten. Inhaber einer von der Bundesnetzagentur oder der Reg TP als entsprechend Klasse 3 oder E anerkannten ausländischen Prüfungsbescheinigung oder Genehmigung erhalten bei erfolgreichem Ablegen der Zusatzprüfung Klasse E nach A eine Prüfungsbescheinigung über die abgelegte Zusatzprüfung, die nur nationale Geltung hat. Mit der betreffenden Bescheinigung kann in Deutschland eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A beantragt werden.

*1 CEPT ist die Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation.
*2 ERC ist der Europäische Ausschuss für Funkangelegenheiten der CEPT. Hierbei handelt es sich um die Vorgängerorganisation des ECC (Ausschuss für Elektronische Kommunikation der CEPT).


 

© Eckart Moltrecht, 2007, aktualisiert am 4.1.2008

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