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DARC e.V. Online zur Amateurfunkprüfung |
von E. Moltrecht DJ4UF |
Die Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) hat mit dem Gegenseitigkeitsabkommen T/R 61-01 verschiedener europäischer Länder dafür gesorgt, dass die Amateurfunkzeugnisse gegenseitig anerkannt werden und man deshalb in diesen Ländern ohne Zusatzgenehmigung Funkbetrieb durchführen darf. Früher, also etwa vor dreißig Jahren, galt das Amateurfunkzeugnis (früher Lizenz genannt) nur im eigenen Land. Wenn man im Urlaub im Ausland Funkbetrieb machen wollte, musste man bei der zuständigen Behörde des Urlaubslandes eine „Gastlizenz“ beantragen und natürlich auch bezahlen. 1980 gab es mit Luxemburg schon ein Gegenseitigkeitsabkommen und wir konnten damals ohne Zusatzgenehmigung unter LX/DJ4UF und LX/DF4KA Funkbetrieb aus Luxemburg machen. Als wir 1981 mit dem Wohnwagen nach Schweden fuhren, brauchten wir zwar eine Genehmigung aus Stockholm, jedoch konnten wir unter SM/DJ4UF und SM/DF7KX Funkbetrieb machen.
Inzwischen hat Deutschland mit den meisten Ländern Europas Gegenseitigkeitsabkommen nach einer Empfehlung der CEPT (Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Fernmeldewesen) getroffen. In diese Länder kann man mit seinen Funkgeräten ohne weiteres einreisen und von dort Funkbetrieb nach den Richtlinien des Gastlandes durchführen.
CEPT-EmpfehlungenIn einem Land, das der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 beigetreten ist und sie anwendet, dürfen ausländische Funkamateure Amateurfunk betreiben - aber höchstens drei Monate lang und auch das nur, so lange man sich dort nur vorübergehend aufhält. Wer auf Dauer in solch ein Land umziehen möchte, dem hilft diese CEPT-Empfehlung T/R 61-01 nicht. Man muss im Prinzip die Amateurfunkprüfung im neuen Land nach dortigem Recht noch einmal ablegen. Ist das Land aber der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 beigetreten, so kann sich der Funkamateur die erneute Prüfung ersparen. Er braucht nur aus seinem Ursprungsland eine "harmonisierte Prüfungsbescheinigung", eine HAREC (Harmonized Amateur Radio Examination Certificate) mitzubringen. Die HAREC entspricht dem deutschen Amateurfunk-Prüfungszeugnis der Klasse A. Das Amateurfunkzeugnis Klasse E entspricht der CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung ECC-(05)06. „ECC“ ist der Ausschuss für elektronische Kommunikation der CEPT. „ERC“ ist der Europäische Ausschuss für Funkangelegenheiten der CEPT. Der ERC ist die Vorgängerorganisation des ECC. Die genauen Regelungen erlernen Sie nun durch Fragen und den Antworten aus dem Fragenkatalog. Bei den meisten der folgenden Prüfungsfragen wird nur die richtige Antwort vorgestellt, um Sie beim Lernen nicht zu verunsichern. Schauen Sie sich die kompletten Prüfungsfragen später im Fragenkatalog an.
CEPT-Empfehlung T/R 61-01Prüfungsfragen Sie wissen ja: Im Bereich Gesetzeskunde (Vorschriften) dieses Online-Lehrgangs bleiben fast immer die Antworten A die richtigen Lösungen. Es dient zum Lernen der Antworten. Wenn gelegentlich die weiteren Antworten mit angegeben sind, dient dies nur zur Übung, damit man auch mal gelesen hat, welche Möglichkeiten für falsche Antworten bestehen.
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Hinweis „ECC“ ist der Ausschuss für elektronische Kommunikation der CEPT. „ERC“ ist der Europäische Ausschuss für Funkangelegenheiten der CEPT. Der ERC ist die Vorgängerorganisation des ECC. Siehe auch Anhang Buch Seite 143. Prüfungsfrage:
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Wenn ein Funkamateur sich bei Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung in einem anderen Land aufhält, muss er den Landeskenner entsprechend der CEPT-Klasse des Gastlandes voranstellen. Für die Schweiz zum Beispiel wird HB3 für die CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung verwendet. Prüfungsfrage:
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Kommentar zu VB110: Lassen Sie sich nicht durch die Buchstaben (Suffix) MM hereinlegen. Dies ist keine Sonderstation auf einem Schiff (maritime mobile). Prüfungsfrage:
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Kommentar: Auch Nicht-CEPT-Länder können den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01, T/R 61-02 oder (05)06 sowohl allen als auch einzeln beitreten und diese anwenden. Prüfungsfrage:
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CEPT-Empfehlung T/R 61-02 (HAREC)Prüfungsfrage:
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Abschlussübungen zur Lektion 11Achtung! In der folgenden Erzählung sind viele Fehler. Lesen Sie den Bericht kritisch und zählen Sie die Fehler. Markus erzählt: „Mein neues Rufzeichen ist DO9XYZ (Rufzeichen geändert). Ich nahm meine Mobilstation mit in den Urlaub. Als wir mit der dänischen Fähre von den Niederlanden aus nach Dänemark fuhren, nahm ich mein Funkgerät in Betrieb und meldete mich als PD/DO9XYZ/MM, als wir den Hafen verlassen hatten. Auf dem 2-m-Band erreichte ich von dort Stationen aus Holland und sogar eine aus England. Auf hoher See konnte ich mit 100 Watt im 20-m-Band Stationen aus Deutschland erreichen.“ Fehler• PD/ und /MM gleichzeitig zu benutzen, ist falsch, denn entweder der OM ist
als PD/DO9XYZ noch in den Niederlanden oder er ist als DO9XYZ/MM auf hoher See
außerhalb der 3-Meilen-Zone. Fallen Ihnen noch weitere Fehler ein, die der Funkamateur begangen hat? • Zum Beispiel hat er nicht geschrieben, ob er überhaupt vom Kapitän eine Genehmi-gung hat, auf seinem Schiff funken zu dür-fen. Er befindet sich dort auf dänischem Hoheitsgebiet und nur der Kapitän kann ihm die Genehmigung dazu erteilen. ÜbungenWelche Rufzeichen muss/darf der Funkama-teur DO9XYZ benutzen, wenn er sich Lösungen:
InfoDies ist eine Lektion aus dem Buch Betriebstechnik und Vorschriften für das Amateurfunkzeugnis von Eckart K. W. Moltrecht, 2.Auflage 2007.
Beachten Sie das Copyright! © 2007 Eckart Moltrecht, DJ4UF Webmaster: Eckart K.W. Moltrecht, DJ4UF, 17.12.2007 |
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