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Eckarts Lehrstunde aus Funk 10/1999 - ergänzt 12/2002
Thema: Die Plausibilitätserklärung
Nun wird es Zeit! Jeder Funkamateur muss zum Ende des Jahres -
spätestens zum 21. Januar 2000 - seine Plausibilitätserklärung abgeben. Dieses Thema
wird in Amateurfunkkreisen ja schon mehr als ein Jahr diskutiert. Nun gibt es da nichts
mehr zu diskutieren. Es ist Gesetz. Sie kommen nicht darum herum. Sie müssen eine
Plausibilitätserklärung abgeben, wenn Sie mit mehr als 10 Watt (EIRP) senden wollen.
Achtung! Die
Erstellungsfrist für die Selbsterklärungen wurde hinausgeschoben, nunmehr
auf den 31. Dezember 2002. Die Berechnungen sind aber gleich geblieben.
Allerdings braucht man die
Berechnungen nicht mehr an die RegTP einzuschicken, sondern man gibt eine
allgemeine Erklärung ab, dass man die Sicherheitsabstände einhält und
bewahrt die Berechnungen zuhause auf, so dass sie jederzeit von der
RegTP geprüft werden könnten. Weil die Berechnungen aber gleich geblieben
sind, ist dieser Bericht aus dem Jahr 1999 hier wieder auf die
Homepage gekommen.
Hinweis: Ausführliche Erläuterungen finden Sie im
Amateurfunk-Lehrgang für die Klasse 1 in der Lektion 17 mit
Rechenbeispielen. Dort finden Sie Erläuterungen zum Thema Personenschutz.
Für diejenigen, die nicht wissen, worum es sich hier handelt, sei eine kurze
Zusammenfassung gegeben. Jede Sendestation - ob Amateurfunk oder kommerziell - muss
nachweisen, dass niemand in einem starken elektrischen Feld einer Sendeantenne zu Schaden
kommt. Diesen Nachweis müssen kommerzielle Stationen mit einer Feldstärkemessung
nachweisen. Funkamateure dürfen anstatt einer Messung auch durch eine überschlägige
Berechnung plausibel machen, dass sie die festgelegte Maximalfeldstärke in Bereichen, die
für Fremde zugänglich sind, nicht überschreiten. Diesen Nachweis nennt man
"Plausibilitätserklärung".

Bild 1: Lageplan
Die Behörde gestattet eine Berechnung nach den Formeln der Hochfrequenztechnik, die
auch in meinem Buch Amateurfunk-Lehrgang Teil 2 - Funktechnik - in der Lektion 20
beschrieben werden. Diese Rechnung mit dem Taschenrechner ist nicht jedermanns Sache.
Deshalb hat Ehrhart Siedowski, DF3XZ vom DARC UKW-Referat Hamburg ein Computerprogramm
für DARC-Mitglieder entwickelt, nach dem man diese Berechnung recht einfach durchführen
kann. Ausführlich beschrieben wurde das Programm in der cq-DL 11/98.Berechnungen nach
diesem Programm werden von der RegTP anerkannt. Das Programm befindet sich in der neuesten
Version auf der Homepage des DARC unter www.darc.de. Die
RegTP selbst hat ein Berechnungsprogramm, das unter Excel läuft, im Internet auf der
Homepage www.regtp.de veröffentlicht.

Bild 2: Seitenansicht
Fragen Sie in Ihrem Ortsverband den EMVU-Beauftragten. Er hat möglicherweise das
Programm und kann Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. In vielen Ortsverbänden laufen
jetzt Unterweisungen über die Vorgehensweise für die Erstellung der
Plausibilitätserklärung.
Im Prinzip muss man für jedes Amateurfunkband und jede Station/Antenne, die man
verwendet, eine Berechnung durchführen, wie groß bei einer bestimmten Senderleistung der
Abstand sein muss oder welche Leistung man benutzen darf, wenn ein bestimmter Abstand
vorgegeben ist. Dazu muss ein Plan des Grundstücks mit Lage der Antennen (Bild 1a) und
eine Skizze der Seitenansicht (Bild 1b) mit gesendet werden, aus denen für die Behörde
ersichtlich ist, wie groß die Abstände zu Nachbargrundstücken oder öffentlichen Wegen
ist. Für die Berechnung der Entfernung gilt jeder Punkt der Antenne zum
Nachbargrundstück dort in 3 m Höhe. Bei Groundplanes zählen die Radials als Teil der
Antenne. Vom Ende des längsten Radials muss gemessen werden!
Ferner muss ein Blockschaltbild der Station bereit gehalten werden, aus dem ersichtlich
ist, wie die Sender mit Schaltern und Kabeln mit der Antenne verbunden sind.

Bild 3: Blockschaltbild der Station
In dieser Lehrstunde möchte ich erklären, wie ich bei der Plausibilitätserklärung
vorgegangen bin. Vielleicht ist es für Sie dann einfacher, das Ganze nachzuvollziehen.

Bild 4: Berechnung der kürzesten Abstände zum Nachbargrundstück
Aufgrund der Seitenansicht habe ich eine überschlägige Berechnung der kürzesten
Entfernung zum Nachbargrundstück beziehungsweise zum Gehweg in 3 m Höhe durchgeführt.
Wenn Ihnen eine solche Berechnung schwer fällt, skizzieren Sie die Antenne mit den Höhen
maßstäblich und messen Sie einfach die Abstände aus. In meinen Skizzen sind es die
Linien mit den dicken Pfeilen.
Nun kommt die eigentliche Berechnung mit dem Programm. Starten Sie das Programm
"Watt" von DF3XZ. Achten Sie darauf, dass Sie mindestens die Version 2.5.0 vom
Mai diesen Jahres haben. Es gibt von dem Programm zwei Versionen: Watt16 für Windows 3.11
und Watt32 für Windows 95 / 98 und NT. Für den Benutzer stellen sich beide Versionen
gleich dar. Ich verwende hier Watt32 Version 2.5.1 für diese Lehrstunde. Inzwischen
gibt es eine Version von 2002.
Nach dem ersten Programmstart sehen Sie das Hauptprogramm. Stellen Sie als erstes unter
Optionen das Programm so ein, dass alle Fenster beim Programmstart geöffnet werden
(Häkchen). Dann wird auch noch das Fenster "Optionen berücksichtigen" und das
Fenster für den eigentlichen Abrechnungsbogen geöffnet. Es sieht so ähnlich aus wie das
Bild 5, allerdings noch ohne Daten.
Ich habe nun die maximale Senderleistung errechnen wollen, die zu der jeweiligen
kürzesten Entfernung passt. Dies habe ich folgendermaßen gemacht. Machen Sie mit, wenn
Sie das Programm haben.
- Klicken Sie im Hauptfenster auf die grüne Schrift "Berechnung
Sicherheitsabstand". Diese Überschrift wird ausgetauscht gegen eine blaue Zeile mit
"Berechnung max. Sendeleistung".
- Wählen Sie eine Frequenz (Band). Tragen Sie nun bei Sicherheitsabstand 20,2 m ein.
Später wählen Sie hier den Abstand Ihrer Antenne.
- Nun benötigen Sie den Antennengewinn. Bei "Optionen berücksichtigen" (Bild 5
oben rechts) wählen Sie das Register "Antennen" und wählen Sie die Antenne
Fritzel FB 33. Bei 21 MHz finden Sie 8,15 dBi als Antennengewinn. Klicken Sie auf
"Antennen nehmen" und der Wert wird in das Hauptfenster übernommen.

Bild 5: Die drei Fenster des Programms Watt.
Bild 6
- Nun benötigen wir die Kabelverluste. Wählen Sie bei "Optionen
berücksichtigen" unter Kabel "RG213", als Kabellänge 30 m und als
zusätzliche Dämpfung für Stecker etc. 1 dB. Klicken Sie auf "=" und der Wert
1,82 dB wird in das Hauptfenster übernommen.
- Da sich die Antenne in 20 m Höhe befindet, strahlt sie nach schräg unten nicht mehr so
stark. Man kann dies als "Winkeldämpfung" ausdrücken. So macht es auch die
RegTP bei ihrer Berechnung. Bei mir ist der Winkel nach schräg unten zirka 75 Grad. Um
die Winkeldämpfung zu bestimmen, müssen Sie zunächst bei "Optionen
berücksichtigen" auf Winkel gehen. Dann klicken Sie auf "Datei" und dort
auf "Daten laden". Wählen Sie in dem sich öffnenden Fenster "
v-Yagi3.ang" aus, was besagt, dass Sie den Vertikalwinkel (v) für eine
3-Element-Yagi berechnen wollen. Sobald Sie auf "Öffnen" geklickt haben,
erscheinen Werte im Winkelfenster.
- Klicken Sie in dem Feld 70-80 Grad doppelt. Der Wert 3,66 dB wird in das Hauptprogramm
übernommen.
Bild 7
- Die Berechnung erfolgt, indem Sie nun auf "=" klicken. Im Bild 7 sehen Sie das
Ergebnis. Nach der zur Zeit gültigen Verfügung 306 mit Berücksichtigung der alten
Herzschrittmacherwerte (HSM) gilt die rechte Spalte. Ich darf auf 21 MHz demnach maximal
149,29 Watt (PEP) Senderleistung benutzen.
- Klicken Sie auf "Kopieren in Spalte A". Dort erscheint allerdings die maximale
Leistung ohne HSM und der Sicherheitsabstand im grünen Feld (6.1 ohne HSM). Tragen Sie
den Wert 149,29 bei Leistung ein und klicken Sie in den Kopf der Spalte. Die Berechnung
wird aktualisiert und die 20,2 m erscheinen in dem hellroten Feld für HSM nach Verfügung
306/97. Das ist derzeit der gültige Wert!
- Diese Rechnung müssen Sie nun für alle von Ihnen benutzten Amateurfunkbänder machen.
Wenn Sie als Frequenz 144 MHz eingeben, erscheint ein Hinweis, dass derzeit (September
'99) noch keine "Störschwelle" für diese Frequenz definiert ist, lediglich bis
100 MHz. Wenn Sie gern eine Berechnung nach dem Sicherheitsabstand für Herzschrittmacher
nach der neuen DIN VDE 0848 (HSM VDE) hätten, geben Sie als Modulationsart einfach TV an.
Dann erfolgt eine Berechnung auch auf 144 MHz.
- Wenn Sie alle Eintragungen gemacht haben, können Sie das Blatt ausdrucken lassen.
Wählen Sie für den Ausdruck "Datei" - "Datenblatt drucken RegTP
neu". Dann erhalten Sie einen Ausdruck, der genau dem Muster entspricht, das die
RegTP auf ihrer Homepage hat.
- Schicken Sie dann diese Blätter (Lageplan, Seitenansicht, Blockschaltbild der Station
und Datenblatt) an die zuständige Stelle. Sie erfahren auf Ihrem OV-Abend, wo diese ist
oder es wird sogar ein Sammelversand organisiert. (Das
Abschicken aller dieser Unterlagen an die RegTP ist nach neuestem Stand
- 2002 - nicht mehr nötig, sondern dient nur als
"Dokumentation" für die eigenen Unterlagen. Mehr erfahren Sie
aus den "Formblättern" aus dem Programm WATT32.)
Noch ein Hinweis zum Schluss: Liefern Sie eine für die Behörde plausible
Berechnung ab! Wenn Sie nur schreiben, dass Sie die Leistung in keinem Fall
überschreiten, weil der Sender sowieso nur 50 Watt auf Kurzwelle liefert, ist das nicht
plausibel. Wenn Sie allerdings mit 5 Watt Senderleistung und einem Rundstrahler nur
Packet Radio machen und keine Kurzwellenantenne auf Ihrem Grundstück montiert haben oder
wenn Sie gar nicht QRV sind, brauchen Sie nichts zu tun.
Eckart K. W. Moltrecht, DJ4UF

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