Webmaster: Eckart K. W. Moltrecht

Plausibilitätserklärung

Eckart K. W. Moltrecht
DJ4UF

Eckarts Lehrstunde aus Funk 10/1999 - ergänzt 12/2002

Thema: Die Plausibilitätserklärung

Nun wird es Zeit! Jeder Funkamateur muss zum Ende des Jahres - spätestens zum 21. Januar 2000 - seine Plausibilitätserklärung abgeben. Dieses Thema wird in Amateurfunkkreisen ja schon mehr als ein Jahr diskutiert. Nun gibt es da nichts mehr zu diskutieren. Es ist Gesetz. Sie kommen nicht darum herum. Sie müssen eine Plausibilitätserklärung abgeben, wenn Sie mit mehr als 10 Watt (EIRP) senden wollen.

Achtung! Die Erstellungsfrist für die Selbsterklärungen wurde hinausgeschoben, nunmehr auf den 31. Dezember 2002. Die Berechnungen sind aber gleich geblieben. Allerdings braucht man die Berechnungen nicht mehr an die RegTP einzuschicken, sondern man gibt eine allgemeine Erklärung ab, dass man die Sicherheitsabstände einhält und bewahrt die Berechnungen  zuhause auf, so dass sie jederzeit von der RegTP geprüft werden könnten. Weil die Berechnungen aber gleich geblieben sind, ist dieser Bericht aus dem Jahr 1999 hier wieder auf die Homepage gekommen.

Hinweis: Ausführliche Erläuterungen finden Sie im Amateurfunk-Lehrgang für die Klasse 1 in der Lektion 17 mit Rechenbeispielen. Dort finden Sie Erläuterungen zum Thema Personenschutz.

Für diejenigen, die nicht wissen, worum es sich hier handelt, sei eine kurze Zusammenfassung gegeben. Jede Sendestation - ob Amateurfunk oder kommerziell - muss nachweisen, dass niemand in einem starken elektrischen Feld einer Sendeantenne zu Schaden kommt. Diesen Nachweis müssen kommerzielle Stationen mit einer Feldstärkemessung nachweisen. Funkamateure dürfen anstatt einer Messung auch durch eine überschlägige Berechnung plausibel machen, dass sie die festgelegte Maximalfeldstärke in Bereichen, die für Fremde zugänglich sind, nicht überschreiten. Diesen Nachweis nennt man "Plausibilitätserklärung".

 

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Bild 1: Lageplannach oben

 

Die Behörde gestattet eine Berechnung nach den Formeln der Hochfrequenztechnik, die auch in meinem Buch Amateurfunk-Lehrgang Teil 2 - Funktechnik - in der Lektion 20 beschrieben werden. Diese Rechnung mit dem Taschenrechner ist nicht jedermanns Sache. Deshalb hat Ehrhart Siedowski, DF3XZ vom DARC UKW-Referat Hamburg ein Computerprogramm für DARC-Mitglieder entwickelt, nach dem man diese Berechnung recht einfach durchführen kann. Ausführlich beschrieben wurde das Programm in der cq-DL 11/98.Berechnungen nach diesem Programm werden von der RegTP anerkannt. Das Programm befindet sich in der neuesten Version auf der Homepage des DARC unter www.darc.de. Die RegTP selbst hat ein Berechnungsprogramm, das unter Excel läuft, im Internet auf der Homepage www.regtp.de veröffentlicht.

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Bild 2: Seitenansichtnach oben

 

Fragen Sie in Ihrem Ortsverband den EMVU-Beauftragten. Er hat möglicherweise das Programm und kann Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. In vielen Ortsverbänden laufen jetzt Unterweisungen über die Vorgehensweise für die Erstellung der Plausibilitätserklärung.

Im Prinzip muss man für jedes Amateurfunkband und jede Station/Antenne, die man verwendet, eine Berechnung durchführen, wie groß bei einer bestimmten Senderleistung der Abstand sein muss oder welche Leistung man benutzen darf, wenn ein bestimmter Abstand vorgegeben ist. Dazu muss ein Plan des Grundstücks mit Lage der Antennen (Bild 1a) und eine Skizze der Seitenansicht (Bild 1b) mit gesendet werden, aus denen für die Behörde ersichtlich ist, wie groß die Abstände zu Nachbargrundstücken oder öffentlichen Wegen ist. Für die Berechnung der Entfernung gilt jeder Punkt der Antenne zum Nachbargrundstück dort in 3 m Höhe. Bei Groundplanes zählen die Radials als Teil der Antenne. Vom Ende des längsten Radials muss gemessen werden!

Ferner muss ein Blockschaltbild der Station bereit gehalten werden, aus dem ersichtlich ist, wie die Sender mit Schaltern und Kabeln mit der Antenne verbunden sind.

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Bild 3: Blockschaltbild der Station

In dieser Lehrstunde möchte ich erklären, wie ich bei der Plausibilitätserklärung vorgegangen bin. Vielleicht ist es für Sie dann einfacher, das Ganze nachzuvollziehen.

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Bild 4: Berechnung der kürzesten Abstände zum Nachbargrundstücknach oben

 

Aufgrund der Seitenansicht habe ich eine überschlägige Berechnung der kürzesten Entfernung zum Nachbargrundstück beziehungsweise zum Gehweg in 3 m Höhe durchgeführt. Wenn Ihnen eine solche Berechnung schwer fällt, skizzieren Sie die Antenne mit den Höhen maßstäblich und messen Sie einfach die Abstände aus. In meinen Skizzen sind es die Linien mit den dicken Pfeilen.

Nun kommt die eigentliche Berechnung mit dem Programm. Starten Sie das Programm "Watt" von DF3XZ. Achten Sie darauf, dass Sie mindestens die Version 2.5.0 vom Mai diesen Jahres haben. Es gibt von dem Programm zwei Versionen: Watt16 für Windows 3.11 und Watt32 für Windows 95 / 98 und NT. Für den Benutzer stellen sich beide Versionen gleich dar. Ich verwende hier Watt32 Version 2.5.1 für diese Lehrstunde. Inzwischen gibt es eine Version von 2002.

Nach dem ersten Programmstart sehen Sie das Hauptprogramm. Stellen Sie als erstes unter Optionen das Programm so ein, dass alle Fenster beim Programmstart geöffnet werden (Häkchen). Dann wird auch noch das Fenster "Optionen berücksichtigen" und das Fenster für den eigentlichen Abrechnungsbogen geöffnet. Es sieht so ähnlich aus wie das Bild 5, allerdings noch ohne Daten.

Ich habe nun die maximale Senderleistung errechnen wollen, die zu der jeweiligen kürzesten Entfernung passt. Dies habe ich folgendermaßen gemacht. Machen Sie mit, wenn Sie das Programm haben.nach oben

 

  • Klicken Sie im Hauptfenster auf die grüne Schrift "Berechnung Sicherheitsabstand". Diese Überschrift wird ausgetauscht gegen eine blaue Zeile mit "Berechnung max. Sendeleistung".
  • Wählen Sie eine Frequenz (Band). Tragen Sie nun bei Sicherheitsabstand 20,2 m ein. Später wählen Sie hier den Abstand Ihrer Antenne.
  • Nun benötigen Sie den Antennengewinn. Bei "Optionen berücksichtigen" (Bild 5 oben rechts) wählen Sie das Register "Antennen" und wählen Sie die Antenne Fritzel FB 33. Bei 21 MHz finden Sie 8,15 dBi als Antennengewinn. Klicken Sie auf "Antennen nehmen" und der Wert wird in das Hauptfenster übernommen.

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Bild 5: Die drei Fenster des Programms Watt.nach oben

bild6.gif (7778 Byte)  Bild 6

  • Nun benötigen wir die Kabelverluste. Wählen Sie bei "Optionen berücksichtigen" unter Kabel "RG213", als Kabellänge 30 m und als zusätzliche Dämpfung für Stecker etc. 1 dB. Klicken Sie auf "=" und der Wert 1,82 dB wird in das Hauptfenster übernommen.
  • Da sich die Antenne in 20 m Höhe befindet, strahlt sie nach schräg unten nicht mehr so stark. Man kann dies als "Winkeldämpfung" ausdrücken. So macht es auch die RegTP bei ihrer Berechnung. Bei mir ist der Winkel nach schräg unten zirka 75 Grad. Um die Winkeldämpfung zu bestimmen, müssen Sie zunächst bei "Optionen berücksichtigen" auf Winkel gehen. Dann klicken Sie auf "Datei" und dort auf "Daten laden". Wählen Sie in dem sich öffnenden Fenster " v-Yagi3.ang" aus, was besagt, dass Sie den Vertikalwinkel (v) für eine 3-Element-Yagi berechnen wollen. Sobald Sie auf "Öffnen" geklickt haben, erscheinen Werte im Winkelfenster.
  • Klicken Sie in dem Feld 70-80 Grad doppelt. Der Wert 3,66 dB wird in das Hauptprogramm übernommen.nach oben

bild7.gif (8990 Byte)  Bild 7

  • Die Berechnung erfolgt, indem Sie nun auf "=" klicken. Im Bild 7 sehen Sie das Ergebnis. Nach der zur Zeit gültigen Verfügung 306 mit Berücksichtigung der alten Herzschrittmacherwerte (HSM) gilt die rechte Spalte. Ich darf auf 21 MHz demnach maximal 149,29 Watt (PEP) Senderleistung benutzen.
  • Klicken Sie auf "Kopieren in Spalte A". Dort erscheint allerdings die maximale Leistung ohne HSM und der Sicherheitsabstand im grünen Feld (6.1 ohne HSM). Tragen Sie den Wert 149,29 bei Leistung ein und klicken Sie in den Kopf der Spalte. Die Berechnung wird aktualisiert und die 20,2 m erscheinen in dem hellroten Feld für HSM nach Verfügung 306/97. Das ist derzeit der gültige Wert!
  • Diese Rechnung müssen Sie nun für alle von Ihnen benutzten Amateurfunkbänder machen. Wenn Sie als Frequenz 144 MHz eingeben, erscheint ein Hinweis, dass derzeit (September '99) noch keine "Störschwelle" für diese Frequenz definiert ist, lediglich bis 100 MHz. Wenn Sie gern eine Berechnung nach dem Sicherheitsabstand für Herzschrittmacher nach der neuen DIN VDE 0848 (HSM VDE) hätten, geben Sie als Modulationsart einfach TV an. Dann erfolgt eine Berechnung auch auf 144 MHz.
  • Wenn Sie alle Eintragungen gemacht haben, können Sie das Blatt ausdrucken lassen. Wählen Sie für den Ausdruck "Datei" - "Datenblatt drucken RegTP neu". Dann erhalten Sie einen Ausdruck, der genau dem Muster entspricht, das die RegTP auf ihrer Homepage hat.
  • Schicken Sie dann diese Blätter (Lageplan, Seitenansicht, Blockschaltbild der Station und Datenblatt) an die zuständige Stelle. Sie erfahren auf Ihrem OV-Abend, wo diese ist oder es wird sogar ein Sammelversand organisiert. (Das Abschicken aller dieser Unterlagen an die RegTP ist nach neuestem Stand - 2002 - nicht mehr nötig, sondern dient nur als "Dokumentation" für die eigenen Unterlagen. Mehr erfahren Sie aus den "Formblättern" aus dem Programm WATT32.)

Noch ein Hinweis zum Schluss: Liefern Sie eine für die Behörde plausible Berechnung ab! Wenn Sie nur schreiben, dass Sie die Leistung in keinem Fall überschreiten, weil der Sender sowieso nur 50 Watt auf Kurzwelle liefert, ist das nicht plausibel. Wenn Sie allerdings mit 5 Watt Senderleistung und einem Rundstrahler nur Packet Radio machen und keine Kurzwellenantenne auf Ihrem Grundstück montiert haben oder wenn Sie gar nicht QRV sind, brauchen Sie nichts zu tun.

Eckart K. W. Moltrecht, DJ4UF

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